Aufgaben und Ziele der LAJB
Die Aufgabe der LAJB ist die Planung, Organisation und Durchführung von gruppenprophylaktischen Maßnahmen zur Förderung der Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen im Lande Bremen.
Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist im § 21 Sozialgesetzbuch V und in der Landesrahmenvereinbarung zur Durchführung der Gruppenprophylaxe festgelegt.
Finanziert wird die LAJB hauptsächlich von den Landes- verbänden der gesetzlichen Krankenkassen, der Bremer und Bremerhavener Zahnärzteschaft sowie dem Bremer Senator für Gesundheit mit seinen Gesundheitsämtern.
Die gruppenprophylaktischen Maßnahmen finden in Kindergärten und Schulen statt.
Ziel: Kinder, Jugendliche und deren Eltern zu motivieren, eigenverantwortlich Zahngesundheitspflege und Mundhygiene nach den "4 Säulen der Zahnprophylaxe" zu betreiben:
regelmäßige und sorgfältige Zahnpflege,
zahngesunde und abwechslungsreiche Ernährung,
ausreichend Fluoride zur Zahnschmelzhärtung,
regelmäßiger halbjährlicher Zahnarztbesuch.
Dabei ist uns eine gute Zusammenarbeit mit Erziehern/innen und Lehrern/innen wichtig.
Denn durch zahngesundes Verhalten und rechtzeitige Vorsorge kann Zahnerkrankungen (Karies, Zahnfleischerkrankungen, Zahn- und Kieferfehlstellungen) weitestgehend vorgebeut werden.
